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FIDLEG / Regulatorische Kundeninformation



EINLEITUNG


Anfangs 2020 sind in der Schweiz das neue Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) sowie das neue Finanzinstitutsgesetz (FINIG) einschliesslich der ausführenden Verordnungen in Kraft getreten.


Das Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) hat zum Ziel, Anleger stärker zu schützen und vergleichbare Standards für Finanzdienstleister zu schaffen. Wo notwendig, wird ROC Investment AG (nachfolgend «ROC») ihre bestehenden Prozesse durch FIDLEG-Vorgaben ergänzen. Das FIDLEG muss bis Ende 2021 vollständig umgesetzt sein.


Im Sinne einer Übersicht fassen wir nachfolgend für Sie die wichtigsten Informationen zum FIDLEG und FINIG zusammen.


Wenn Sie mehr über das FIDLEG erfahren möchten und darüber, wie wir die nachfolgenden Vorgaben und Aspekte umsetzen, lesen Sie bitte unsere Broschüre «Kundeninformation FIDLEG», welche Sie bei ROC via Email beziehen oder via nachfolgenden Link downloaden können:   Broschüre «Kundeninformation FIDLEG» (PDF, 200KB)  



TÄTIGKEITSFELD, KONTAKTINFOS  /  AUFSICHTS-/BEWILLIGUNGSSTATUS


ROC ist ein unabhängiges Schweizer Vermögensverwaltungsunternehmen nach Art. 2 Abs. 1 Bst. A FINIG (Finanzinstitutsgesetz). Unser Kerngeschäft ist die Vermögensverwaltung und ergänzende Dienstleistungen wie «Execution-Only». Nachfolgend unsere Kontakt-informationen:


ROC Investment AG, Rämistrasse 31, 8001 Zürich
+41 (0)44 209 15 55,
info@rocinvestment.ch, www.rocinvestment.ch


ROC wird durch nachfolgende schweizerische Aufsichtsorganisation beaufsichtigt:  AOOS, Schweizerische Aktiengesellschaft für Aufsicht (www.aoos.ch), Clausiusstrasse 50, 8006 Zürich. Die AOOS ist eine gemäss Finanzmarktaufsichtsgesetz durch die eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA in Bern (www.finma.ch) bewilligte und regulierte schweizerische Aufsichtsorganisation für Vermögensverwalter.


Bisher war ROC durch den Branchenverband VSV Verband Schweizerischer Vermögens-verwalter (www.vsv-asg.ch) als unabhängiger Vermögensverwalter zugelassen. Seit November 2020 ist ROC an die obige Aufsichtsorganisation AOOS angeschlossen und wird durch diese beaufsichtigt. Gemäss dem neuen Finanzinstitutsgesetz (FINIG) unterstehen Vermögensverwalter zudem einer neuen Bewilligungspflicht. Bis Ende 2022 müssen sämtliche Vermögensverwalter und andere Finanzintermediäre bei der FINMA ein Bewilligungsgesuch einreichen. ROC hat dieses obligatorische Gesuch bei der Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA Mitte 2022 eingereicht.


Ende Oktober 2022 hat die FINMA der ROC Investment AG aufgrund des positiven Prüfungsresultats die Bewilligung als Vermögensverwalter gemäss Art. 2 Abs. 1 lit. a FINIG erteilt.




BERÜCKSICHTIGTES MARKTANGEBOT / ANLAGEUNIVERSUM


Mit einem hohen Anteil an Schweizer Franken und Anlagen in Schweizer Aktien unterstreichen wir unseren Investitionsansatz mit einer klaren Schweizer Ausrichtung. Mit Ausnahme von sehr spezifischen Anlageprodukten setzen wir Fonds und strukturierte Produkte sehr zurückhaltend ein. Wenn immer möglich und vernünftig ziehen wir es vor, direkt in Aktien und Anleihen zu investieren. Die verwendeten Anlageklassen und Finanzinstrumente sind aus dem Anhang 1 unseres Vermögensverwaltungsvertrages ersichtlich.


Das bei der Auswahl von Anlageprodukten (z.B. Anteile kollektiver Kapitalanlagen oder strukturierte Produkte) berücksichtigte Marktangebot umfasst ausschliesslich Finanzinstrumente von sorgfältig ausgewählten externen Produkteanbietern. Zwecks Vermeidung von Interessenskonflikten verzichtet ROC gänzlich auf die Herstellung eigener Anlageprodukte. ROC ist zudem in keiner Weise an die Produkte von irgendwelchen Institutionen oder Partner gebunden und ist dadurch in der privilegierten Lage aus dem gesamten Universum an Anlageprodukte von sorgfältig ausgewählten Fondsanbietern die besten Finanzinstrumente auszuwählen.



EIGNUNGSPRÜFUNG


Bei Vermögensverwaltungsmandaten muss ROC beurteilen bzw. prüfen, ob sich unter Berücksichtigung der Risikofähigkeit und -bereitschaft eines Kunden, die von diesem gewünschte Anlagestrategie für ihn eignet.


Bei Execution-Only Mandaten nimmt ROC keine Prüfung der Angemessenheit und Eignung der durch den Kunden erworbenen Finanzinstrumente vor. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vermögensverwalter ihn nur einmalig über die Nichtdurchführung der Angemessenheits- und Eignungsprüfung informiert.



KUNDENSEGMENTIERUNG


Die Kundensegmentierung gemäss dem Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) dient dazu, ein dem Kunden angepasstes Schutzniveau sicherzustellen. Auf Basis Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen mit Finanzinstrumenten und/oder Ihrer finanziellen Lage werden Sie entweder als Privatkunde oder als professioneller Kunde klassifiziert.


Privatkunden erhalten den höchsten Anlegerschutz sowie umfassendere Informationen zu Risiken, Produkteigenschaften und Beratung. Professionelle Kunden haben einen geringeren Anlegerschutz. Aufgrund ihrer Kenntnisse, Erfahrungen und ihrer Fähigkeit, das Anlagerisiko von Finanzdienstleistungen oder -transaktionen zu tragen, werden professionelle Kunden als sachkundige Anleger betrachtet. Aus diesem Grund erhalten sie Zugriff auf ein grösseres Anlageuniversum.


Die Klassifizierung wird mittels dem ROC Formular «Kundensegmentierung (FIDLEG)» dem Kunden erklärt und anschliessend dokumentiert.



RISIKOHINWEISE


Investitionen in Finanzinstrumente (zum Beispiel Aktien, Anleihen, Fonds, strukturierte Produkte) bieten Chancen, bergen aber auch Risiken. Es ist wichtig, dass Kunden die Risiken von Finanzinstrumenten und der von ROC angebotenen Dienstleistungen verstehen. Die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) enthält allgemeine Informationen zu typischen Finanzdienstleistungen sowie zu Finanzinstrumenten und den damit verbundenen Risiken.


Die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» kann hier heruntergeladen (PDF, 1 MB) oder bei ROC via Email bezogen werden.


Weitere Risikohinweise betreffend den von ROC angebotenen Dienstleistungen im Bereich Vermögensverwaltung und Execution-Only finden sich in der oben genannten Broschüre «Kundeninformation FIDLEG».



GRUNDSATZ DER BESTMÖGLICHEN AUSFÜHRUNG


Wenn wir Anlagetransaktionen ausführen, streben wir stets das für Sie bestmögliche Ergebnis hinsichtlich finanzieller, zeitlicher und qualitativer Hinsicht an. Zur Abwicklung unserer Transaktionen beauftragen wir unsere sorgfältig ausgewählten Depotbanken in Zürich (99% der Handelstransaktionen) und einen auf Anleihen spezialisierten Broker in Genf (1% Handelstransaktionen, nur Anleihen), welche alle durch die Schweizer Finanzmarkaufsicht FINMA reguliert und beaufsichtigt werden und damit Gewähr für eine insgesamt bestmögliche Ausführung in preismässiger, zeitlicher und quantitativer Hinsicht bieten («best execution»).


ROC ist weder im Besitz noch unter Kontrolle von irgendwelchen Drittaktionären. ROC ist ausschliesslich im Eigentum von und geführt durch seine operativ tätigen Partner. Bei der Auswahl von Depotbanken, Brokern und auch Anlageprodukteanbietern (Drittparteien) sind wir daher absolut unabhängig und sind auch an keinerlei Exklusivitätsverpflichtungen gebunden. Allfällig erhaltene Vermögenswerte Vorteile (Retrozessionen u.ä.) von Dritten geben wir vollständig an unsere Kunden weiter. Die Qualität und Zuverlässig dieser Drittparteien überprüfen wir regelmässig.



INTERESSENKONFLIKTE


Bereits bei der Gründung im Jahre 2012 traf ROC verschiedene organisatorische Massnahmen (Verzicht bzw. Weitergabe von Retrozessionen, keine eigenen Anlageprodukte, keine Drittaktionäre und Beteiligungen) mit dem Ziel, die wichtigsten in der Finanzbranche anzutreffende Interessenkonflikte auszuschliessen und damit den Fokus ihrer Dienstleistung einzig auf die Interessen bzw. Anlageerfolg ihrer Kunden zu lenken. Siehe auch unsere Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung oben.


Um andere potentielle Interessenkonflikte, welche trotz obiger Massnahmen bestehen können, zu erkennen und zu vermeiden, dass sich diese zum Nachteil des Kunden auswirken, hat ROC zusätzliche Vorkehrungen getroffen und Regeln erlassen (Interne Weisung, welche unabhängige Kontrollen und Prozesse definiert).


Können die getroffenen Massnahmen nicht oder nur mit unverhältnismässig hohem Aufwand Nachteile für Kunden verhindern, legt ROC den Interessenkonflikt auf angemessene Weise offen.



ENTSCHÄDIGUNG DURCH ODER AN DRITTE

 

Entschädigungen von Dritten sind Entgelte von Banken, Brokern oder Anlageprodukte-anbietern, welche von diesen an Vermögensverwalter gezahlt werden und auf Handels-umsätzen oder Produktebeständen basieren. Das Annehmen von solchen Entgelten können Anreize und Interessenkonflikte schaffen, welche sich negativ auf deren Investitionsverhalten auswirken.


ROC lehnt sämtliche Arten solcher Entschädigungen - auch bekannt als «Retrozessionen» oder «Retros» - ab, oder gibt diese in voller Höhe an ihre Kunden weiter. In den meisten Fällen investiert ROC jedoch in «retrofreie» Finanzinstrumente. Unsere finanzielle Entschädigung ist damit vollständig transparent und stammt ausschliesslich von unseren Klienten.


Vermittler, welche uns Kunden zuführen, erhalten einen Anteil der durch ROC vereinnahmten Verwaltungsgebühren. Über die Höhe dieser möglichen Entschädigung informieren wir Sie in unserem Formular «Informationen über FIDLEG und FINIG – Kundenbestätigung».   



BEHANDLUNG VON BESCHWERDEN / OMBUDSSTELLE


ROC nimmt Ihre Anliegen und Beschwerden gerne entgegen. Erachtet ein Kunde eine Antwort als unzureichend, ist ROC für eine entsprechende Rückmeldung dankbar, um den Sachverhalt erneut prüfen zu können. Sollten Sie nicht zufrieden sein mit der Art, wie Ihr Anliegen beantwortet wurde, können Sie ein Vermittlungsverfahren durch die nachfolgende Ombudsstelle einleiten:


KONTAKTANGABEN


OFS Ombud Finanzen Schweiz

16 Boulevard des Tranchées

1206 Genf, Schweiz

+41 (0)22 808 04 51

contact@ombudfinance.ch

https://www.ombudfinance.ch


Stärkung des Kundenschutzes und vergleichbare Standards für Finanzdienstleister.